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Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung. Jede Eigentumswohnung verfügt über ein eigenes Wohnungsgrundbuch. Das Wohnungseigentum wird mit der Eintragung im Grundbuch, wodurch ein Käufer rechtlicher Eigentümer einer Wohnung wird, begründet. Der Eigentümer gehört der Wohnungseigentümergemeinschaft durch das Wohnungseigentum mit allen Rechten und Pflichten an. Das Wohnungseigentum darf nicht mit dem Wohneigentum verwechselt werden.

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