deinhausfairkauf Lexikon
Provision
Die Provision, gleichbedeutend wie die Courtage, bezeichnet die Vergütung für die Vermittlung einer Immobilie, welche durch einen Dritten (z.B. den Makler) zwischen zwei Parteien (Käufer/Mieter und Verkäufer/Vermieter) vermakelt wird, zu der sich der Auftraggeber im Maklervertrag verpflichtet.
Die letztendliche Höhe der Provision fällt bei Immobilienvermittlungen je nach Bundesland unterschiedlich aus, liegt bundesweit aber zwischen 3,57% bis 7,14% (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) des finalen Kaufpreises. Übliche Provisionssätze bei Vermietungen liegen grundsätzlich bei ein bis zwei Monatsmieten. Ein Unterschied, der beachtet werden muss, liegt hier zwischen der Wohnraumvermittlung zur Miete und dem Verkauf einer Immobilie. In Deutschland gilt nämlich seit dem 01.06.2015 das Bestellerprinzip, welches festlegt, dass grundsätzlich die Partei den Makler bezahlt, die ihn bestellt. Beim Immobilienverkauf besteht diese gesetzliche Regelung nicht. Grundsätzlich gibt es bei der Entrichtung der Provision nämlich unterschiedliche Regelungen.
Die Innenprovision wird vom Verkäufer getragen und die Außenprovision bezahlt der Käufer. Auch eine Kombination beider Arten ist möglich und seit dem 23.12.2020 sogar gesetzlich festgehalten. Das Gesetz beinhaltet nämlich die Änderung, dass der Makler mit beiden Parteien einen Maklervertrag abschließt und durch das Inkrafttreten des Gesetzes beide Parteien dieselbe Provisionshöhe zahlen. Wenn der Makler allerdings nur für eine Partei tätig gewesen ist, ist natürlich auch nur die entsprechende Partei courtagepflichtig. Dann jedoch hat die Partei aber noch die Möglichkeit, mit der anderen Partei eine Erstattung der Courtage zu vereinbaren, die dann aber 50% der Provision nicht überschreiten darf.